Termine mit Dienstleistern
Verspätet oder Verpasst man einen fest eingeplanten Termin, beispielsweise im Nagelstudio mit Einzelplatz, hat der Anbieter ja praktisch keine Möglichkeit mehr, in dieser Zeit einen anderen Kunden zu bedienen.
Für den Dienstleister entsteht also ein echter Verdienstausfall.
Deshalb muss man eine Ausfallentschädigung bezahlen, obwohl man gar keine Gegenleistung erhalten hat. Diese Regelungen gelten beispielsweise auch für die Physiotherapie, Friseure, Kosmetikerinnen, Psychologen, Berater, Fitnesstrainer, Musiklehrer und Ähnliches.
Wenn ein solcher Anbieter nach einem geplatzten Termin keine Rechnung stellt, ist das also reine Kulanz.
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